Die Banken haben sich neue Allgemeine Geschäftsbedingungen verordnet, die sie dieser Tage ihren Kunden zukommen lassen. Was dort bezüglich EC- und Kreditkarte formuliert wurde, hat es in sich. Verbraucherschutz Fehlanzeige, denn dem Kunden wird bei Diebstahl der Bankkarte(n) einiges zugemutet: Wenn EC- oder Kreditkarte gestohlen werden, haftet der Kontoinhaber für Schäden vor der Kartensperre bis zu „…150 Euro, ohne dass es darauf ankommt, ob den Karteninhaber … ein Verschulden trifft.“
Das Skandalöse daran ist: Wer überfallen oder auch noch zusammengeschlagen worden ist, muss erst mal die Karte sperren lassen, bevor er den Krankenwagen ruft. Andernfalls sitzt er möglicherweise in der neu errichteten Haftungsfalle. So danken es die Banken dem Bürger, der sie mit seinen Steuern mit Milliarden unterstützt. Der Kunde haftet also bis zu 150 Euro. Und zwar pro gestohlener Karte.
Dass die Banken ihren Kunden solche Regeln unterjubeln können, liegt an einer vor zwei Jahren erlassenen Richtlinie der EU-Kommission, die der deutsche Gesetzgeber im Sommer in nationales Recht umgesetzt hat. Eigentlich sollte diese eine verbraucherfreundliche sein. Doch in der Finanzkrise stärkt sie nicht die Kunden-, sondern die Bankenrechte. Denn sie hat es den Mitgliedstaaten überlassen, verschuldensabhängige Kriterien bei der Entscheidung festzulegen, ob in Höhe von 150 Euro gehaftet wird oder nicht. Und der deutsche Gesetzgeber hat diesen Spielraum genutzt, um zugunsten der Banken zu formulieren.
Aber es kann in bestimmten Fällen noch viel teurer werden. Denn bei grober Fahrlässigkeit „…trägt der Kontoinhaber den … Schaden in vollem Umfang.“ Wer etwa seine PIN bei der Karte gehabt hat, die man ihm entwendete, haftet für den gesamten Schaden, der dadurch entsteht. Abhebungen im Sekundentakt können aber auch einen anderen Hintergrund haben als den, dass man den Dieben die PIN mitlieferte, zum Beispiel den, dass Bankdaten ausgespäht wurden. In Deutschland muss man aber beweisen, dass die PIN nicht auf der gestohlenen Karte notiert war.
Obwohl in der EU eigentlich gleiches Recht für alle gilt, ist die Situation in Frankreich eine andere. Während in Deutschland der Kunde seine Unschuld beweisen muss, geht man dort von der Unschuld des Kunden aus und die Bank muss beweisen, dass der Kunde einen Fehler gemacht hat.
Das ist ein weiterer Schritt Deutschlands zu einer verbraucherfeindlichen EU-Insel. Mehr zum Thema Geld auf Kreditvergleich24!