Amtsgericht Kassel: Gericht ordnet DNA-Test bei Hund an

Kassel (ddp-dnb). In einem Strafprozess vor dem zuständigen Amtsgericht der Stadt Kassel muss sich ein Hund einem DNA-Test ablegen. Streifenpolizisten sollen dem besagten Vierbeiner eine Speichelprobe entnehmen und auch ein paar Haare ausreißen, wie das Gericht am Dienstag der laufenden Woche anordnete.

Angeklagt ist das Herrchen des Hundes. Der 33-Jahre alte Mann soll im letzten Jahr einem Radfahrer, der sich über den unangeleinten Vierbeiner beschwerte, mit dem Griff derentsprechenden Hundeleine stark auf den Kopf geschlagen haben. Das Opfer will den 33 Jahre alten Angeklagten ungefähr einen Monat später als Täter wiedererkannt haben. Der 33 Jahre alte angeklagte Mann bestreitet die Vorwürfe.

Weil der geprügelte Radfahrer aber als Kriminalpolizist arbeitet, hatte er entsprechend vorgebeugt: Seinen Schuh, an dem der Vierbeiner vor dem Angriff geleckt haben soll, hob der Polizist in einer Plastiktüte auf. «Der stünde für einen DNA-Test zur Verfügung», teilte er in der gestrigen Verhandlung mit. Diesem ungewöhnlichen Vorschlag stimmte das Kassler Gericht schließlich mangels anderer Beweismittel wohl oder übel zu.

Um die Auswertung des Gentests muss sich nach aktuellen Angaben der Staatsanwaltschaft jedoch wohl ein privates Spezialinstitut in der bayrischen Stadt München kümmern: Die zuständige Polizei und Rechtsmedizin könnten mit DNA-Spuren von Hunden nichts anfangen, hieß es in einer Stellungnahme.

Ähnliche News

About the author

Ronny Richert">Ronny Richert has written 11541 posts for Die Newsblogger

Leave a Reply




Anzeige

Suche


Enter text here Enter text here