BVVG schreibt vorerst keine Seen zum Verkauf aus
Berlin (ddp-dnb). Im Streit um die Privatisierung von Seen in Ostdeutschland verzichtet die Bodenverwertungs- und -verwaltungs GmbH (BVVG) vorerst auf weitere Ausschreibungen. Bis zum Jahresende konzentriere sich die BVVG auf den Verkauf landwirtschaftlicher Flächen, sagte Geschäftsführer Wolfgang Horstmann am Dienstag in Berlin. Bis dahin solle die Zeit genutzt werden, um die Diskussion über den Seenverkauf zu versachlichen und zu einer «vernünftigen Absicherung der berechtigten Interessen der Allgemeinheit zu kommen».
Vor allem in Brandenburg waren in den vergangenen Wochen nach der Sperrung einiger Uferwege Befürchtungen laut geworden, dass durch die Privatisierung von Seen Badestellen und Stege geschlossen werden könnten. Zuletzt hatte sich auch Brandenburgs Ministerpräsident Matthias Platzeck (SPD) für einen Stopp der Seen-Privatisierung ausgesprochen und die Bundesregierung aufgefordert, Voraussetzungen für eine kostenlose Übertragung von Gewässern an die ostdeutschen Länder zu schaffen.
Die BVVG stellte klar, dass Seen zuerst immer den Kommunen angeboten werden – und zwar zu einem von einem unabhängigen Gutachter ermittelten Preis. Falls die Gemeinde nicht kaufen wolle, würden mit ihr mögliche Konflikte bei einem Verkauf an Private besprochen. Gegebenenfalls würden berechtigte Interessen Dritter im späteren Kaufvertrag berücksichtigt. Erst wenn sowohl Kommune als auch Fischer auf einen Kauf verzichteten, schreibe die BVVG das Gewässer öffentlich aus.
Horstmann betonte, die Interessen der Allgemeinheit, Seen zum Baden oder für ähnliche Freizeitaktivitäten zu nutzen, seien gesetzlich abgesichert. Das gelte unabhängig davon, wer Eigentümer des Sees sei. Ein privater Erwerber könne den Seezugang über ein öffentliches Grundstück nicht sperren. Rechtlich ergebe sich das aus dem Bundeswasserhaushaltsgesetz und den Landeswassergesetzen.
Bisher hat die BVVG nach eigenen Angaben rund 14 000 Hektar Gewässer privatisiert. Dabei wurden rund 4800 Hektar zu Naturschutzzwecken übertragen oder verkauft sowie etwa 2200 Hektar an Fischereibetriebe und 5000 Hektar an Landwirte veräußert. Im Bestand hat die BVVG noch etwa 15 000 Hektar Gewässer, darunter allein 9400 in Brandenburg und 4200 in Mecklenburg-Vorpommern.
Der Verkaufsstopp für Seen wurde von SPD und CDU begrüßt. Die SPD-Bundestagsabgeordnete Andrea Wicklein sagte, auch die BVVG habe erkannt, dass eine «vernünftige Absicherung der berechtigten Interessen der Allgemeinheit» notwendig sei. Das gelte unter anderem für den Fahrländer See in Potsdam mit seinem breiten Uferstreifen. Eine unbedachte Privatisierung hätte – wie schon beim 2003 verkauften Wandlitzsee nördlich von Berlin – dazu führen können, dass auch der Uferstreifen an Private übergehe.
Wicklein fügte hinzu, jetzt müssten die gesetzlichen Bestimmungen zum Verkauf von Gewässern überprüft werden. Der Bundestag müsse sich nach der Wahl Ende September schnellstmöglich damit befassen. Insbesondere müsse sichergestellt werden, dass das Vorkaufsrecht der Kommunen nicht ins Leere laufe.
Aus Sicht von CDU-Landtagskandidat Danny Eichelbaum ist das Vorhaben des Bundesfinanzministeriums, «öffentliche Seen zum Stopfen von Haushaltslöchern zu missbrauchen» gescheitert. Seen seien keine «finanzielle Verfügungsmasse des Staates», sondern dienten der Erholung der Bürger. Bundesfinanzminister Peer Steinbrück (SPD) müsse mit seinen Länderkollegen verhandeln, um Seen als Allgemeingut zu erhalten. Denkbar wäre dabei die unentgeltliche Übertragung an die Kommunen.