Ferienjob: Steuern werden vom Finanzamt zurück erstattet

4. August 2009 07:32

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admin

Mit dem Beginn der alljährlichen Sommerferien haben viele Schüler und Studenten Ferienjobs in der Bundesrepublik Deutschland angetreten. Die zuständige Oberfinanzdirektion Koblenz rät den entsprechenden Schülern und Studierenden, sich nach Ende eines Ferienjobs die Lohnsteuerkarte mit dem entsprechenden Ausdruck der (elektronischen) Lohnsteuerbescheinigung von ihrem Arbeitgeber aushändigen zu lassen und diese Unterlagen erst einmal sicher aufzubewahren.

Denn beträgt der erhaltende Lohn des ausgeübten Ferienjobs im Jahr nicht mehr als 10 996 Euro, so wird die zunächst vom zuständigen Arbeitgeber einbehaltene Lohn- und Kirchensteuer sowie der sogenannte Solidaritätszuschlag in vollem Umfang vom entsprechenden Finanzamt wieder komplett zurückerstattet.

Hierzu muss lediglich ein (vereinfachter) Antrag auf Veranlagung zur Einkommensteuer innerhalb von mindestens vier Jahren nach Ablauf des entsprechenden Kalenderjahres bei dem zuständigen Finanzamt des jeweiligen Bundeslandes eingereicht werden. Das geeignete Formular gibt es bei allen deutschen Finanzämtern. Die entsprechende Steuererklärung kann auch über das bekannte Programm ELSTER – elektronische Steuererklärung – auf der Webseite elster.de online an das Finanzamt übermittelt werden.

Desweiteren weist die zuständige Finanzverwaltung darauf hin, dass alle Einkünfte und Bezüge eines erwachsenen Schülers oder Studierenden, die Grenze von 7680 Euro im Jahr überschreiten, für die entsprechenden Eltern negative Auswirkungen auf den Bezug von dem Kindergeld und die im Rahmen der sogenannten Eigenheimzulage zu gewährende Kinderzulage. Das Gleiche gilt natürlich auch für weitere steuerliche Vergünstigungen, wie zum Beispiel den im Rahmen der Einkommensteuerveranlagung zu berücksichtigenden Freibetrag für die entsprechenden Kinder.

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